Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf folgendes:
- einen Anwalt, dessen Honorar ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen wird
- Schadenersatz, dabei können Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder fiktiv abrechnen lassen
- einen Mietwagen oder Nutzungsausgleich während der Dauer der Reparatur
- eine Werkstatt Ihres Vertrauens, in der Ihr Fahrzeug repariert wird
- diverse andere Ersatzansprüche wie Abschleppkosten,
Schmerzensgeld etc.